Welche Feuerstätten sind prüfpflichtig?
alle Feuerstätten von 6 bis 50 kW zu überprüfen.
Jährlich sind sämtliche Feuerstätten ab einer Nennwärmeleistung von 50 kW zu überprüfen.
Unter vorbeugenden Brandschutz versteht man alle Maßnahmen, durch die der Entstehung eines Schadensfeuer, der Ausbreitung eines Brandes durch Feuer oder Rauch und die Behinderung der Brandbekämpfung entweder vorgebeugt oder wirksam eingegrenzt wird. Im bauordnungsrechtlichen Sinne dient der vorbeugende Brandschutz dem Schutz von Leib und Leben, der Umwelt und der öffentlichen Sicherheit und ist als Voraussetzung für eine schnelle und wirksame Brandbekämpfung gefordert.
Der vorbeugende Brandschutz bzw. die Brandverhütung sind wahrscheinlich die wichtigsten Bereiche zur Verhinderung von Bränden und den daraus resultierenden Gefahren für Mensch, Tier und Bausubstanz. Einen Brand vor seinem Entstehen zu verhindern bzw. zumindest einzugrenzen ist das erklärte Ziel, der Erfolg jedoch kaum greif- oder messbar. Der vorbeugende Brandschutz findet sich im alltäglichen Leben wieder. Daraus folgt, dass viele Anforderungen bzw. Vorgaben in einer Vielzahl von Gesetzen, Vorschriften und Richtlinien, der Bauordnung sowie in zahlreichen weiteren Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien definiert sind.
Grundsätzlich gilt: Wofür auch immer Sie Ihren Rauchfang verwenden möchten (Heizung, Entlüftung, Kabelhochführung,…), Sie benötigen vor dem Anschluss einen Befund. Denn nicht jeder Rauchfang ist für jede Art der Benützung geeignet! Nur mit einem Befund ist sichergestellt, dass Sie den Rauchfang gefahrlos benützen können.
Für jeden Neuanschluss einer Feuerstätte (gasförmige, flüssige und feste Brennstoffe - auch Gasdekorationsfeuerstätten, offene Kamine, Pelletöfen etc.) bzw. bei jeder Änderung an Ihrer Feuerstätte, oder deren Aufstellung, wird ein positiver Befund vom zuständigen Rauchfangkehrer benötigt.
Im Zuge der Befunderstellung wird festgestellt, ob Ihre gewünschte Feuerstätte mit dem vorhandenen Fang kompatibel ist und welche Auflagen für einen Anschluss und einen gefahrlosen Betrieb eventuell notwendig sind. Befunde dienen Ihrer Sicherheit.
Ein Befund ist ebenso vor der Einleitung von Kabeln (z.B. Satellitenkabel) oder bei sonstiger zweckfremder Nutzung von unbenützten Fängen und/oder Lüftungen notwendig!
Freie Fluchtwege
Bei einem Notfall steht Ihre Sicherheit und die Ihrer Mitbewohner an oberster Stelle. Das schnelle und geordnete Verlassen eines Gebäudes und der ungehinderte, schnelle Zugang für die Rettungskräfte kann lebensrettend sein. Daher sorgen die öffentlich zugelassenen Rauchfangkehrer durch regelmäßige Überprüfungen dafür, dass die Fluchtwege in Ihrem Gebäude frei und leicht erreichbar sind.
Gefährliche Gegenstände
Alle privaten Gegenstände, die Fluchtwege einengen oder während eines Notfalls leicht umfallen sowie selbst Feuer fangen können, müssen laut dem Wiener Feuerpolizeigesetz entfernt werden. Diese dürfen sich auch nicht im Nahbereich von Abgas- und Feuerungsanlagen befinden. Besitzer von widerrechtlich abgestellten Gegenständen haften für entstehende Schäden.